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Information Sozialdienste Bezirk Dielsdorf

Sozialdienste Bezirk Dielsdorf
Die Fach- und Dienstleistungsbereiche bilden die organisatorische Grundlage der Dienste. Jede Gemeinde kann festlegen, welche Fachbereiche sie ihren EinwohnerInnen anbieten will. 

Fachbereich Beratung Suchtprobleme
Dieser Dienst ist für alle Betroffenen und Angehörigen sowie ArbeitgeberInnen und Institutionen des Bezirks zugänglich.

Fachbereich Persönliche Beratung (ohne wirtschaftliche Hilfe)
Dieser Dienst ist für die EinwohnerInnen, ArbeitgeberInnen und Institutionen aus folgenden Gemeinden des Bezirks zugänglich:
Boppelsen, Buchs, Dänikon, Dielsdorf, Neerach, Niederhasli, Niederweningen, Oberweningen, Otelfingen, Regensberg, Rümlang, Schleinikon, Schöfflisdorf und Stadel.
Für alle weiteren Gemeinden übernehmen jeweils die Sozialsekretariate die entsprechenden Aufgaben.

Fachbereich Erwachsenenschutz
Dieser Fachbereich wird durch die Vormundschaftsbehörden der Bezirksgemeinden (ab 01.01.2013 durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Dielsdorf) beansprucht, mit Ausnahme der Gemeinden Niederglatt und Regensberg. Die Vormundschaftsbehörden haben die Möglichkeit, die Führung von Beistandschaften, Beiratschaften und Vormundschaften diesem Fachbereich zu übertragen. 

Dienstleistungsbereiche Rechnungswesen und Sekretariat
Diese unterstützen die Fachbereiche bei ihrer Arbeit im Auftragsverhältnis.

Angebote
Die Angebote unterscheiden sich nach Fachbereich (-> siehe einzelne Fachbereiche); sie ergänzen bestehende Angebote und umfassen die Arbeit mit Einzelpersonen bis hin zur Arbeit in Gruppen.

Schweigepflicht
Die Mitarbeitenden der Sozialdienste Bezirk Dielsdorf unterstehen der Schweigepflicht. Der Fachbereich Erwachsenenschutz übernimmt Verwaltungs- und Vertretungsaufgaben und muss daher, im Rahmen der Aufträge von Amtes wegen, mit Dritten kommunizieren.

Kosten
Die Grundleistungen der Fachbereiche Beratung Suchtprobleme und Persönliche Beratung haben Sie mit Ihren Steuerbeiträgen mitfinanziert. Diese können daher ohne Kostenfolgen beansprucht werden. Weitergehende Leistungen, sollte dies so vereinbart werden, werden verrechnet.

Für den Fachbereich Erwachsenenschutz gelten besondere Entschädigungs-bestimmungen.

Öffnungszeiten / Terminvereinbarungen
Die Dienste sind von Montag bis Freitag 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr geöffnet. Bei Bedarf sind Terminvereinbarungen mit den einzelnen BeraterInnen ausserhalb der Öffnungszeiten möglich.