Fachstelle Private Mandatspersonen (PriMa)
Allgemeines
In unserer Gesellschaft leben Menschen, die nicht mehr in allen Bereichen für sich selber sorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Können diese Menschen die nötige Hilfe nicht bei freiwilligen Beratungsstellen, in der Familie oder bei nahestehenden Personen einholen, errichtet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Beistandschaft, um deren Wohl sicherzustellen. Diese Beistandschaften werden entweder von Berufspersonen, Familienangehörigen oder Freiwilligen (als private Mandatsperson PriMa) geführt.
Private Mandatsperson (PriMa)
Auch Sie können als PriMa hilfsbedürftige Menschen begleiten und vertreten. Durch die Fachstelle PriMa werden Sie fundiert über die Aufgaben und die Verantwortung orientiert, die mit der Führung einer Beistandschaft einhergehen.
Die Beistandsperson übernimmt die Begleitung / Vertretung einer Person, die ihre eigenen Interessen nicht mehr in allen Belangen vertreten kann. Die Tätigkeit ist anspruchsvoll, aber auch erfüllend und lehrreich. Durch die Übernahme einer Beistandschaft leisten Sie einen aktiven und solidarischen Beitrag zum System der sozialen Sicherheit.
Fachstelle PriMa
Die Fachstelle ist zuständig für die Rekrutierung von privaten Mandatspersonen und für deren systematische Schulung und Weiterbildung. Gleichzeitig bildet die Fachstelle die erste Anlaufstelle bei Fragen oder Schwierigkeiten aller Art bezüglich den von PriMas geführten Beistandschaften.
Voraussetzungen und Aufgaben einer Privaten Mandatsperson (PriMa)
Was sind die Voraussetzungen für die Übernahme einer privaten Beistandschaft?
Lebenserfahrung, Aufrichtigkeit und ein rücksichtsvoller Umgang
mit Menschen zählen zu den Grundvoraussetzungen, die eine Private
Mandatsperson (PriMa) besitzen sollte. Auch Geduld, Toleranz und
Verständnis im Umgang mit hilfsbedürftigen Menschen sind wichtige
Eigenschaften für die Übernahme einer Beistandschaft. Ausserdem
sind die Fähigkeit, Administration und Zahlungsverkehr sorgfältig zu
erledigen, gefragt.
Von Gesetzes wegen werden Sie auf Ihre Eignung hin abgeklärt, da
Ihnen Personen anvertraut werden, die aufgrund ihres Schwäche-
zustandes nicht mehr ausreichend selber für ihre Interessen einstehen
können. Deshalb müssen sich PriMas in persönlicher und fachlicher
Hinsicht eignen sowie die notwendige Zeit aufbringen können. Die
Fachstelle PriMa führt mit Ihnen hierzu ein persönliches Gespräch.
Dazu ist auch ein aktueller Straf- und Betreibungsregisterauszug nötig,
welcher von der Fachstelle PriMa bestellt wird.
Was sind die Aufgaben einer PriMa?
Die Aufgaben einer PriMa sind so individuell wie die hilfesuchenden
Personen selbst und unterscheiden sich je nach Art der Beistandschaft.
Sie sind im Errichtungsentscheid der KESB beschrieben. Es geht in der
Regel darum, die persönliche Betreuung der betroffenen Person sicher-
zustellen. Benötigt die betroffene Person Unterstützung in administrativen
und finanziellen Angelegenheiten, sind die Zusammenarbeit mit Behör-
den und Institutionen, die Erledigung von administrativen und organisa-
torischen Aufgaben sowie die Rechnungsführung (einfache Buchhaltung)
zentrale Elemente der Tätigkeit der PriMas.
Wie unterstützt Sie die Fachstelle PriMa?
Die Fachstelle PriMa berät Sie kompetent und individuell bei Fragen rund um die Mandatsführung. Sie starten das Mandat mit der Übernahme des Falles und einer persönlichen Einführung in den Aufgabenbereich. Nach zwei bis drei Monaten führt die zuständige Betreuungsperson der Fachstelle PriMa mit Ihnen eine Standortbestimmung durch. Zudem findet jährlich ein Informations- und Erfahrungsaustauschanlass statt. Gerne beantwortet Ihnen die Fachstelle PriMa telefonisch, per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch Fragen zur Mandatsführung. Sie stellt zudem verschiedene Vorlagen, Checklisten und Merkblätter zur Verfügung.
Entschädigung
Als PriMa steht Ihnen eine Entschädigung zu. Diese kann nicht als marktübliche Entlöhnung verstanden werden. Sie ist vielmehr eine Anerkennung für Ihr freiwilliges Engagement. Die Entschädigung wird von der KESB in der Regel in Form einer Pauschale festgelegt. Dies erfolgt zum Zeitpunkt der Berichts- und Rechnungsprüfung. Bei der Festlegung der Höhe der Entschädigung berücksichtigt die KESB den Aufwand, der Ihnen im Rahmen der persönlichen Betreuung sowie im Bereich der rechtlichen und finanziellen Vertretung (inkl. Buchführung) entstanden ist.
Dabei stützt sich die KESB auf die entsprechende kantonale Verordnung, die Empfehlungen der KESB-Präsidien-Vereinigung KPV und die KESB-internen Richtlinien.
Möchten Sie PriMa werden?
Hier finden Sie das Anmeldeformular:
Haben Sie Fragen?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail oder Telefon an die Fachstelle PriMa:
Fachstelle private Mandatspersonen (PriMa)
Honeywellplatz 1
8157 Dielsdorf
Tel. 044 855 22 51 - (Mo - Mi)
E-Mail: fachstelle.prima@sdbd.ch
Downloads
Formulare PriMas
Merkblätter
- Merkblatt Erstinformation Private Mandatspersonen
- Merkblatt Schweigepflicht PriMa
- Merkblatt Gesprächsführung
- Merkblatt Erstellung Eingangsinventar
- Merkblatt Richtlinien Bericht und Rechnung
- Merkblatt Unterlagen Rechenschaftsbericht
- Merkblatt Sozialversicherungen
- Merkblatt Zusatzleistungen Allgemein
- Merkblatt Zusatzleistungen Krankheits- und Behinderungskosten
- Merkblatt Zusatzleistungen Zahnbehandlungskosten
- Merkblatt zustimmungsbedürftiger Geschäfte
Anhänge zum Handbuch
- Anhang 01 Merkblatt Erstinformation PriMa V BDD
- Anhang 02 Verfahrensablauf Anordnung Massnahme V BDD
- Anhang 03 Checkliste "Die ersten zwei Monate der Mandatsführung" V BDD
- Anhang 04a Merkblatt Erstellung Eingangsinventar
- Anhang 05 Merkblatt Rechnungsführung
- Anhang 06 Muster Monatsbudget KOKES
- Anhang 06a Muster Budget Wohnung SDBD
- Anhang 06b Muster Budget Heim SDBD
- Anhang 07b Rechenschaftsbericht kommentiert
- Anhang 7b RB Bilanz
- Anhang 7b RB Erfolgsrechnung
- Anhang 7b RB Journal
- Anhang 7c Kurzbericht Angehörige kommentiert
- Anhang 08 Empfehlungen SBVg KOKES zur Vermögensverwaltung
- Anhang 08a Empfehlungen SBVg KOKES Finanzgeschäfte
- Anhang 09 VBVV
- Anhang 09 VBVV Fassung ab 01.01.24
- Anhang 10 Merkblatt Schweigepflicht PriMa
- Anhang 11 Checkliste Todesfall des Klienten
- Anhang 11a Musterbrief Aufhebung Beistandschaft V BDD
- Anhang 12 Merkblatt Sozialversicherungen
- Anhang 12a ZL Allgemein V BDD
- Anhang 12b ZL Krankheitskosten V BDD
- Anhang 12c ZL Zahnbehandlungskosten V BDD
- Anhang 12d Liste ZL Stellen Bezirk Dielsdorf
- Anhang 12e Musterbrief Geltendmachung Gesundheitskosten
- Anhang 13 obligatorische Krankenversicherung BSV
- Anhang 14 Merkblatt Haushaltsauflösung
- Anhang 15 Merkblatt Gesprächsführung
- Anhang 16 Übersicht Pflichten Aufgaben Kompetenzen
- Anhang 17 Merkblatt zustimmungsbedürftiger Geschäfte
- Anhang 18 Merkblatt Wie schreibe ich mein Testament
- Anhang 19 Gesetzliche Grundlagen
- Anhang 20 ESR Inhalt in Stichworten
- Anhang 21 ZGB Änderung vom 19.12.2008 Art. 360 454
- Anhang 22 KESB Aufsichtsbehörden Rechtsmittelinstanzen
- Anhang 23 EG KESR ZH
- Anhang 24 Richtlinie Entschädigung und Spesen KESB Dielsdorf 24.02.2017
- Anhang 25 M Vermögensverwaltung V KESB DD
- Anhang 26 Merkblatt Grundstücksverkauf
- Anhang 26a Richtlinien Grundstücksverkauf KESB Stadt ZH
- Anhang 27 Regionale Liste der Alters- und Pflegeheime V BDD
- Anhang 28 wichtige Adressliste priMa Version KESB DD
- Anhang 29 Musterbuchhaltung 1 KESB Bezirk Dielsdorf
- Anhang 30 Liste Schätzern und Fachpersonen
- Anhang 31 KOKES Empfehlungen Angehörige als Beistand
- Ordnerrücken
Weiterbildungen für PriMas
Wir bieten folgende Weiterbildungsanlässe an:
Dankesanlass für Ihre geschätzte Arbeit: Referat "Das neue Erbrecht" und Apéro Riche
Referent: Marco Vollenweider, stv. Geschäftsführer und Mandatsleiter im Ehe-, Erb- und Sachrecht, Rechts- und Steuerpraxis H. Zumstein AG, 8155 Niederhasli
Datum: Mittwoch, 6. November 2024, 17.00 Uhr - open End
Ort: Bezirk Dielsdorf, genauer Ort wird noch bekannt gegeben
Anmeldung per Mail oder Telefon bis spätestens 9. Oktober 2024
Einführungsveranstaltung für neue Beiständinnen und Beistände und Personen, die an der Übernahme eines Mandats interessiert sind
Referentin: Odile Ngo Van, Leiterin Fachstelle Private Mandatspersonen
Datum: Dienstag, 3. Dezember 2024, 16.30 - ca. 18.30 Uhr
Ort: KESB Dielsdorf, Honeywell-Platz 1, 8157 Dielsdorf
Anmeldung per Mail oder Telefon bis spätestens 13. November 2024