Orchideen KESB

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Die KESB Bezirk Dielsdorf ist dem Zweckverband Sozialdienste Bezirk Dielsdorf angegliedert. Sie ist für die rund 91’000 Einwohnenden des Bezirks Dielsdorf zuständig. Die KESB orientiert sich am Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Sie fällt analog einem Gericht die erstinstanzlichen Entscheide. Bei der KESB Bezirk Dielsdorf bilden Mitarbeitende aus den Bereichen Recht, Soziale Arbeit und Psychologie eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde. Die KESB hat die Aufgabe, das Wohl von schutzbedürftigen Menschen sicherzustellen. Zum Beispiel, wenn sie noch minderjährig sind, eine psychische Beeinträchtigung haben oder altershalber nicht mehr selbständig handeln und entscheiden können. Kann die betroffene Person die nötige Hilfe nicht bei freiwilligen Beratungsstellen, in der Familie oder bei nahestehenden Personen einholen, errichtet die KESB eine behördliche Massnahme. Diese darf nur so weit gehen, wie sie zum Schutz der betroffenen Person erforderlich ist.

Links:

KESB kurz erklärt

"Wir sind die KESB": der Film

PriMa scaled

Private Mandatspersonen

Für die Unterstützung von betroffenen Personen setzt die KESB Bezirk Dielsdorf neben Berufsbeiständen auf freiwillige private Mandatsträger als Beistandspersonen. Private Mandatsträger sind in regelmässigen Kontakt mit der betroffenen Person. Durch das Vertrauensverhältnis können sie Probleme frühzeitig erkennen und lösen. Es ist der KESB Bezirk Dielsdorf deshalb ein grosses Anliegen, Freiwillige zu finden, die bereit sind, schutzbedürftige Personen im Rahmen einer Beistandschaft zu begleiten. Die Aufgaben als private Mandatsträger bietet Gelegenheit für vielfältige Kontakte und neue interessante Erfahrungen.

fachstelle.prima@sdbd.ch

Bei Interesse an der Übernahme einer Beistandschaft als private Mandatsperson wenden Sie sich bitte an die Fachstelle für Private Mandatspersonen (PriMa).

E-Mail:

fachstelle.prima@sdbd.ch

Link zur Fachstelle:

Fachstelle PriMa

KESB Eingang

Vorsorgeauftrag

Mit dem Vorsorgeauftrag fördert das Gesetz die Selbstbestimmung des Einzelnen, den eigenen Willen für den Fall einer Urteilsunfähigkeit festzuhalten. Voraussetzung dafür ist, dass die betroffene Person zum Zeitpunkt des Verfassens handlungs- und urteilsfähig ist. Zudem sind bestimmte Formerfordernisse zu beachten. Der Vorsorgeauftrag kann bei der KESB hinterlegt werden.

Kinderraum KESB

Gemeinsame elterliche Sorge

Unverheiratete Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht anstreben, müssen eine eine Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge abgegeben. In der Erklärung bestätigen die Eltern, dass sie bereit sind, gemeinsam die Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen. Sie regeln die Obhut, das Besuchsrecht oder ihre Betreuungsanteile sowie den Unterhaltsbeitrag für das Kind. Erfolgt die Erklärung nicht gleichzeitig mit der Anerkennung des Kindes, so ist diese bei der KESB einzureichen.

KESB Stifte

Unentgeltliche Rechtspflege

Die Verfahren der KESB sind kostenpflichtig und werden nach Aufwand und Schwierigkeit sowie der Bedeutung des Geschäfts bemessen. Ist eine Person nicht in der Lage, für die Kosten eines Verfahrens aufzukommen, kann sie unentgeltliche Rechtspflege beantragen.

Interessenbindungen

Interessenbindungen werden auf Anfrage gerne bekannt gegeben. Offenzulegen sind unter anderem Nebenbeschäftigungen, Tätigkeiten in staatlichen Führungs- und Aufsichtsgremien und politische Parteizugehörigkeiten von Behördenmitgliedern.

Schreiben Sie uns, wenn Sie ein Anliegen haben