Herzlich willkommen beim Zweckverband Sozialdienste Bezirk Dielsdorf

Fachstelle Private Mandatspersonen (PriMa)

Allgemeines

In unserer Gesellschaft leben Menschen, die nicht mehr in allen Bereichen für sich selber sorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Können diese Menschen die nötige Hilfe nicht bei freiwilligen Beratungsstellen, in der Familie oder bei nahestehenden Personen einholen, errichtet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Beistandschaft, um deren Wohl sicherzustellen. Diese Beistandschaften werden entweder von Berufspersonen, Familienangehörigen oder Freiwilligen (als private Mandatsperson: PriMa) geführt.

Private Mandatsperson (PriMa)

Auch Sie können als private Mandatsperson (PriMa) hilfsbedürftige Menschen begleiten und vertreten. Durch die Fachstelle PriMa werden Sie fundiert über die Aufgaben und die Verantwortung orientiert, die mit der Führung einer Beistandschaft einhergehen.

 

Die Beistandsperson übernimmt die Begleitung / Vertretung einer Person, die ihre eigenen Interessen nicht mehr in allen Belangen vertreten kann. Die Tätigkeit ist anspruchsvoll, aber auch erfüllend und lehrreich. Durch die Übernahme einer Beistandschaft leisten Sie einen aktiven und solidarischen Beitrag zum System der sozialen Sicherheit.

Fachstelle PriMa

Die Fachstelle ist zuständig für die Rekrutierung von privaten Mandatspersonen und für deren systematische Schulung und Weiterbildung. Gleichzeitig bildet die Fachstelle die erste Anlaufstelle bei Fragen oder Schwierigkeiten aller Art bezüglich den von PriMas geführten Beistandschaften.

Was sind die Voraussetzungen für die Übernahme einer privaten Beistandschaft?
Was sind die Aufgaben einer PriMa?
Wie unterstützt Sie die Fachstelle PriMa?
Entschädigung
Wie werden Sie PriMa?

Lebenserfahrung, Aufrichtigkeit und ein rücksichtsvoller Umgang mit Menschen zählen zu den Grundvoraussetzungen, die eine PriMa besitzen sollte. Auch Geduld, Toleranz und Verständnis im Umgang mit hilfsbedürftigen Menschen sind wichtige Eigenschaften für die Übernahme einer Beistandschaft. Ausserdem sind die Fähigkeit, Administration und Zahlungsverkehr sorgfältig zu erledigen, gefragt. Von Gesetzes wegen werden Sie auf Ihre Eignung hin abgeklärt, da Ihnen Personen anvertraut werden, die aufgrund ihres Schwächezustandes nicht mehr ausreichend selber für ihre Interessen einstehen können. Deshalb müssen sich PriMas in persönlicher und fachlicher Hinsicht eignen sowie die notwendige Zeit aufbringen können. Die PriMa-Fachstelle führt mit Ihnen hierzu ein persönliches Gespräch. Zudem ist von Ihnen ein aktueller Straf- und Betreibungsregisterauszug vorzulegen, welcher von der Fachstelle PriMa bestellt wird.

Die Aufgaben einer PriMa sind so individuell wie die hilfesuchenden Personen und unterscheiden sich je nach Art der Beistandschaft. Sie sind im Errichtungsentscheid der KESB beschrieben. Es geht in der Regel darum, die persönliche Betreuung der betroffenen Person sicherzustellen. Benötigt die betroffene Person Unterstützung in administrativen und finanziellen Angelegenheiten, sind die Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen, die Erledigung von administrativen und organisatorischen Aufgaben sowie die Rechnungsführung (einfache Buchhaltung) zentrale Elemente der Tätigkeit der PriMas.

Die Fachstelle PriMa berät Sie kompetent und individuell in Fragen rund um die Mandatsführung. Sie starten das Mandat mit der Übernahme des Falles und einer persönlichen Einführung in den Aufgabenbereich. Nach zwei bis drei Monaten führt die zuständige Betreuungsperson der Fachstelle PriMa mit Ihnen eine Standortbestimmung durch. Zudem findet jährlich ein Informations- und Erfahrungsaustauschanlass statt. Gerne beantwortet Ihnen die Fachstelle PriMa telefonisch, per EMail oder in einem persönlichen Gespräch Fragen zur Mandatsführung. Sie stellt zudem verschiedene Vorlagen, Checklisten und Merkblätter zur Verfügung.

Als PriMa steht Ihnen eine Entschädigung zu. Diese kann nicht als marktübliche Entlöhnung verstanden werden. Sie ist vielmehr eine Anerkennung für Ihr freiwilliges Engagement. Die Entschädigung wird von der KESB in aller Regel in Form einer Pauschale festgelegt. Dies erfolgt zum Zeitpunkt der Berichts- und Rechnungsprüfung. Bei der Festlegung der Höhe der Entschädigung berücksichtigt die KESB den Aufwand, der Ihnen im Rahmen der persönlichen Betreuung sowie im Bereich der rechtlichen und der finanziellen Vertretung (inkl. Buchführung) entstanden ist. Dabei stützt sich die KESB auf die entsprechende kantonale Verordnung, die Empfehlungen der KESB-Präsidien-Vereinigung KPV und die KESB-internen Richtlinien

Wenn Sie sich angesprochen fühlen, eine Beistandschaft zu übernehmen, freuen wir uns über Ihre telefonische Anfrage oder Ihre direkte Anmeldung mittels Anmeldeformular, welches Sie auf dieser Seite weiter unten finden. In einem persönlichen Gespräch werden wir gerne Ihre Erwartungen, Rechte und Pflichten mit Ihnen besprechen.

Möchten Sie PriMa werden?

Hier finden Sie das Anmeldeformular: PriMa-Anmeldeformular

Haben Sie Fragen?

Bitte wenden Sie sich per Mail oder Telefon an die Fachstelle PriMa.



Kontakt:
Fachstelle private Mandatspersonen (PriMa)
Honeywell-Platz 1
8157 Dielsdorf


Tel. (Mo bis Mi): 044 855 22 51
E-Mail:

Schreiben Sie uns, wenn Sie ein Anliegen haben